Photovoltaik – die Energie aus der Sonne

Als Photovoltaik wird die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom unter Verwendung von Solarzellen bezeichnet. Bereits seit 1958 wird diese Art der Stromerzeugung in der Luftfahrt zur Energieversorgung eingesetzt. Seit einigen Jahrzehnten dient Photovoltaik auch auf der Erde zur Erzeugung von Strom und wird zudem für den Betrieb von Parkscheinautomaten sowie in Taschenrechnern oder Schallschutzwänden angewendet.

Solarstrom- Energiequelle der Zukunft

Photovoltaik stellt als erneuerbare Energie eine wichtige Quelle für die zukünftige Stromerzeugung dar. Experten gehen davon aus, dass in naher Zukunft ein Großteil der Stromversorgung durch erneuerbare Energie gedeckt werden wird. Die Photovoltaik wird dabei neben der Windenergie eine signifikante Rolle spielen. Nach der Ansicht von Experten wird die Branche in den kommenden Jahren ein starkes Wachstum erleben. Parallel dazu soll sich ebenfalls die Anzahl der Hersteller von Photovoltaik Modulen und entsprechender Technik in den nächsten Jahren erhöhen. Bis zum Jahr 2020 wird mit einer jährlichen Zuwachsrate von bis zu 20 Prozent gerechnet. Insgesamt sollen in rund zehn Jahren bis zu einer Milliarde Menschen mit Strom aus Photovoltaik versorgt werden.

Vergütung nach EEG

Auch Privatleute haben in Deutschland die Möglichkeit, mit Photovoltaik Energie zu erzeugen. Eingespeister Strom aus Photovoltaik wird in der Bundesrepublik zudem laut dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet. Wer sich ein Solarpanel oder eine Solaranlage auf dem Dach installiert, kann für das Jahr der Inbetriebnahme und für weitere 20 Jahre eine Vergütung beantragen. Wie viel Geld man pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom erhält, kann im EEG nachgelesen werden. Seit Inkrafttreten der Neuregelung am 01.01.2009 können Betreiber von Solaranlagen zudem die eigenständig produzierte Energie direkt selbst verbrauchen und hierfür ebenfalls eine Vergütung in Höhe von 25,01 Cent pro Kilowattstunde einstreichen. Die Vergütung erfolgt, wenn die PV-Anlage einen Leistung von höchstens 30 Kilowatt aufbringt und der Strom nachweislich durch den Betreiber der Anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe verbraucht wird.

Wie kann die Vergütung beantragt werden?

Ein Antrag auf Vergütung kann beim eigenen Energieversorger gestellt werden. Dem Netzbetreiber muss dazu der Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz gemeldet werden und kann anschließend durch einen Mitarbeiter des Energieversorgungsunternehmens abgenommen werden. Je nach Art der betriebenen PV-Anlage können zusätzliche Informationen für den Energieversorger notwendig sein, beispielsweise ein Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage. Nach erfolgreicher Abnahme kann die Einspeisung des selbst produzierten Stroms vergütet werden.

Experten empfehlen, nach Möglichkeit keinen schriftlichen Vertrag mit dem Energieversorger einzugehen, da dies nicht erforderlich ist.

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften dafür, wann die Vergütung ausgezahlt wird. Im Idealfall sollte die Vergütung monatlich oder pro Quartal gezahlt werden. Dies bringt mehr Zinsen als eine jährliche Auszahlung.